Kostenerstattungsverfahren

Erläuterungen zum Kostenerstattungsverfahren (KEV)

Wenn Sie keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten (also einem mit Kassensitz) finden, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung bei einem approbierten, aber nicht niedergelassenen, Therapeuten (wie z.B. mir) zu stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie u.a. auf therapie.de. Wenn Sie daran Interessiert sind, wenden Sie sich bitte gern an mich, damit wir alles Weitere besprechen können. Untenstehend erhalten Sie detaillierte Informationen dazu, was hierzu erforderlich ist, damit Sie absehen können, was auf Sie zukommt (der bürokratische Aufwand ist leider etwas erhöht) und wissen, was Sie genau tun sollten, wenn wir uns auf ein KEV geeinigt haben. 

1. Kontaktaufnahme mit Vertragspsychotherapeuten

Kontaktieren Sie mindestens fünf Psychotherapeuten mit Kassenzulassung telefonisch oder per Email. Notieren Sie dabei tabellarisch Datum und Uhrzeit des Kontakts, Name und Praxisadresse des jeweiligen Therapeuten sowie den Grund, warum kein zeitnaher Behandlungsplatz verfügbar ist (z.B. Wartezeit über 3 Monate).
Einen Tabellenvordruck als Word-Datei finden Sie hier.

2. Ärztliche Abklärung

Suchen Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt auf, um körperliche Ursachen für die psychischen Beschwerden auszuschließen. Lassen Sie sich eine ärztliche Bestätigung (Konsiliarbericht) geben (z.B. „Es liegen keine behandlungsbedürftigen körperlichen Ursachen vor. Eine psychotherapeutische Behandlung wird empfohlen.“).

3. Psychotherapeutische Sprechstunde

Bitten Sie einen niedergelassenen Psychotherapeuten (d. h. einen mit Kassensitz, der mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann) um einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde, und lassen Sie sich von diesem anschließend ein ausgefülltes Formular PTV 11 aushändigen.

4. Schweigepflichtentbindung

Verfassen Sie eine Schweigepflichtentbindung, die es mir und den Mitarbeitern Ihrer Krankenkasse erlaubt, direkt miteinander zu kommunizieren.
Einen Vordruck (Word-Dokument) finden Sie hier.

5. Probatorische Sitzung und Dringlichkeitsbegründung

Kontaktieren Sie mich, um einen Termin für eine probatorische Sitzung zu vereinbaren.

In einer der probatorischen Sitzungen werde ich Ihnen folgende Unterlagen aushändigen, welche Sie Ihrem Antrag beifügen sollten:

  1. Ein Begleitschreiben zum Antrag auf Kostenübernahme meinerseits
  2. ein Schreiben mit einer Dringlichkeitsbegründung
  3. meinen Arztregisterauszug

6. Antrag stellen

Verfassen Sie einen formlosen Antrag an Ihre Krankenkasse mit Bezug auf §13 Abs. 3 SGB V („Kostenerstattung wegen unzumutbarer Wartezeiten“).
Eine Formulierungshilfe (Word-Dokument) finden Sie hier.

Fügen Sie Ihrem Antrag alle gesammelten Unterlagen bei:

  1. Ihre Nachweise über erfolglose Therapieplatzsuche
  2. die ärztliche Bestätigung (Konsiliarbericht)
  3. das PTV-11-Formular
  4. die von Ihnen unterzeichnete Schweigepflichtentbindung
  5. mein Begleitschreiben zum Antrag auf Kostenübernahme
  6. die von mir verfasste Dringlichkeitsbegründung
  7. meinen Arztregisterauszug
  8. Ggfs. meinen Bericht an den Gutachter (nach Abklärung mit der Krankenkasse und mir)

Senden Sie alle Unterlagen am besten per Einschreiben oder Upload im Online-Portal Ihrer Krankenkasse.

Notieren Sie Datum der Absendung sowie der Empfangsbestätigung, und bewahren Sie daher alle Nachweise über Fristen und Schriftwechsel gut auf.

Die Rückmeldung der Krankenkasse kann 3-5 Wochen dauern.